Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.
Ihr Kauf oder Gebrauch unserer Produkte bedeutet, dass Sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert haben.

Änderungen, Irrtümer und Druckfehler auf der gesamten Internetpräsenz vorbehalten.

Reservierungsbestimmungen

Die Reservierung eines Trikes ist verbindlich sobald die Hälfte des Mietpreises bei uns eingeht.
Die Reservierung kann telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen.
Der Mietpreis kann persönlich überreicht oder auf unser Konto überwiesen werden.
Bei Stornierung der Reservierung wird der von Ihnen entrichtete Betrag einbehalten. Das Fahrzeug ist spätestens 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Sollte ein vorbestelltes Fahrzeug infolge eines Unfalls, techn. Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter zum vereinbarten Vertragstermin nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter hieraus gegenüber dem Vermieter keinerlei Rechte, insbesondere keinen Ersatz für den entgangenen Urlaub oder sonstige Schaden geltend machen.

1. Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweiligen gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen ein:

gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer, Ausstattung und Zubehör je nach Fahrzeugmodell, Wartungsdienst und Verschleiß Reparaturen, Haftpflichtversicherung, ggf. Vollkaskoversicherung.

2. Berechnung

Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird ein Tagesgrundpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.

3. Zahlungsweise

Nach der Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter ist der Mieter verpflichtet, den Gesamtmietpreis, spätestens zwei Wochen vor Mietantritt, zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Bei kurzfristigen Buchungen ist der voraussichtliche Gesamtpreis sofort fällig. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von € 2,60.- erhoben. Der Verzugszins beträgt 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber 6% jährlich. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug des Mieters ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

4. Kaution

Bei Übergabe muss eine Kaution (350,-€) in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird auf der Vorderseite zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückerstattet.

5. Reservierung und Rücktritt

Sie können das Fahrzeug persönlich, schriftlich oder telefonisch buchen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen Gesamtmietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:

Rücktritt 8 – 14 Tage vor dem Miettag 60%, Rücktritt bei weniger als 8 Tage vor dem Miettag 80%, Rücktritt bei weniger als 2 Tage vor dem Miettag 100%.

Erfolgt keine Rückmeldung durch den Mieter und das Fahrzeug wird zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, kann das Mietfahrzeug nach 30 Minuten weiter vermietet werden. Die geleistete Anzahlung verfällt in diesem Fall.

6. Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren

Die Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand und voll getankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennt der Mieter den Vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an.

7. Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen. Ferner muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern letztere das festgesetzte Mindestalter haben. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr.

8. Verbotene Nutzungen

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

zur Beteiligung an Motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. Zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen. Zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. Zur Weitervermietung und Verleihung. Keine Offroad Fahrten.

9. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten in allen europäischen Ländern sind nicht möglich, dies gilt auch für nicht europäische Länder.

10. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 14). Reparaturen die notwendig werden, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, werden vom Vermieter unverzüglich nach Feststellung des Mangels beseitigt.

11. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat den Vermieter, selbst bei geringfügigem Schaden, einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die Amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Eigenhaftung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.

12. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) wie folgt versichert:

Haftpflichtversicherung: siehe Vorderseite, ggf. Vollkasko und Teilkasko: siehe Vorderseite. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert mit einer SB von 2.000€.

13. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet bei Schäden nur für Reparaturkosten. Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch Alkohol- oder Drogen bedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens gehabt. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 7) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 8), durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

14. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeughaft -pflichtversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.

14.1 Speicherung und Weitergabe von Personaldaten

Der Vermieter wird ermächtigt, die zur Durchführung eines Mietverhältnisses erforderlichen allgemeinen Vertrags-/Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datenbanken gemäß den gesetzlichen oder sonstige öffentliche – rechtliche Bestimmungen zu speichern und zu verwerten.

14.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle vertraglichen, und mit dieser Vereinbarung im Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Amtsgericht Peine.

14.3 Übersichtsklausel und Teilunwirksamkeit

Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine Materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer Abschließenden Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verbmietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

15. Daten GPS

Daten aus der GPS Überwachung werden für ein Jahr gespeichert. Daten die Ausgelesen werden können: Position – Geschwindigkeit – Fahrzeugdaten (wie z.B. Motorendrehzahl, Motoren und Kühlwasser Temperatur, Batteriespannung). Daten werden ausgelesen und überprüft bei: Diebstahl, Aufklärung von Straftaten, bei Schäden am Fahrzeug, Unfällen, Zeit Überschreitungen der Mietdauer.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

17. Widerrufsbelehrung

17a. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:

Franks Trike Shop & Groß Lafferde Trikes
Inhaber Frank Dorowsky
Sackstraße 1, 31246 Ilsede OT Groß Lafferde

Fax: 05174 – 92 03 48
info@franks-trike-shop.de
www.franks-trike-shop.de

17b. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits gewährter Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschaft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache vermeiden indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf eigene Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklarung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung